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Koronare Herzkrankheit (KHK)

Notfallplan in Kürze: So verhalten Sie sich richtig

Bei einem Verdacht auf Herzinfarkt ist schnelle Hilfe überlebenswichtig. Viele Menschen trauen sich nicht, im Notfall zu helfen. Sie haben Angst etwas falsch zu machen, denn oft liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon viele Jahre zurück. Trauen Sie sich trotzdem! Das Schlimmste ist, nichts zu tun.

Als kleine Hilfestellung haben wir für Sie an dieser Stelle einen Leitfaden vorbereitet, der die wichtigsten acht Eckpunkte des Notfallplans enthält. Unterrichten Sie am besten auch ihre unmittelbaren Angehörigen von dem Notfallplan, da diese Ihnen Erste Hilfe leisten würden. Sie und Ihre Angehörigen sollten zeitnah Ihr Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.

Bei Verdacht auf Herzinfarkt sollten Ersthelfende folgendermaßen handeln:

  1. Ersthelfende achten zuerst auf ihre Sicherheit. Das eigene Leben geht vor.
    Erst dann kommen die folgenden Schritte:

  2. Prüfen der Ansprechbarkeit der betroffenen Person

  3. Hilfe rufen

  4. Notruf 112 wählen und präzise schildern, was passiert ist

  5. Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte

    • der Oberkörper des betroffenen Person muss erhöht gelagert sein

    • Atmung erleichtern

    • Notfallmedikament verabreichen

    • Atmung und Herzschlag prüfen

  6. Maßnahmen bei bewusstlosen Patientinnen und Patienten

    • Betroffene Person flach hinlegen

    • Atemwege öffnen und frei räumen, z. B. von Fremdkörpern und Erbrochenem

    • Atmung und Herzschlag prüfen

  7. Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage/ Beatmung)

  8. Rettungskräften/Notärzten beim Eintreffen Auskunft erteilen

Vertiefungsthemen

  1. Sicherheit

    Das eigene Leben geht immer vor. Achten Sie als Ersthelfer/-in in gefährlichen Situationen zunächst auf Ihre eigene Sicherheit.

  2. Ansprechbarkeit

    Stellen Sie fest – auch durch Schütteln und klare Ansprache – ob der Patient/die Patientin bei Bewusstsein ist.

  3. Hilferuf

    Reagiert der Patient nicht, muss laut um Hilfe gerufen werden. Kommt jemand zu Hilfe, kann diese Person den Notruf abgeben und den Weg für die Rettungskräfte freimachen. Ist der/die Ersthelfende auf sich gestellt, muss er/sie zuerst den Notruf wählen und kann danach mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen.

  4. Notruf 112

    Der Notruf (Telefonnummer: 112) muss sofort gewählt werden. Folgende Informationen sollten weitergegeben werden:

    • Wer ruft an?

    • Was ist passiert (Stichwort: Verdacht auf Herzinfarkt)?

    • Wo befindet sich der Patient/die Patientin?

    • Was wurde bisher gemacht (z. B. Herzdruckmassage)?

  5. Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte

    Maßnahmen bei Betroffenen, die bei Bewusstsein sind

    • Als Ersthelfer sprechen Sie den Patienten/die Patientin an und beruhigen ihn/sie, verabreichen Sie bei Bedarf das Notfallmedikament, zum Beispiel das Nitrospray.

    • Öffnen Sie ein Fenster.

    • Lockern Sie beengende Kleidung, um die Atmung zu erleichtern.

    • Achten Sie darauf, dass die betroffene Person nicht in einem überhitzten Raum liegt.

    • Decken Sie ihn/sie zu, falls es kalt ist.

    • Lassen Sie auf keinen Fall zu, dass der Patient/die Patientin etwas isst oder trinkt – es besteht Erstickungsgefahr!

    • Bringen Sie ihn/sie in eine waagerechte Position, der Oberkörper sollte leicht erhöht liegen.

    Maßnahmen bei bewusstlosen Personen

    Ist die betroffene Person bewusstlos und keine Atmung zu erkennen oder kein Puls an der Halsschlagader tastbar, tun Sie bitte folgendes:

    • Legen Sie die betroffene Person flach auf den Boden.

    • Öffnen Sie die Atemwege: Der Kopf der Personn wird dabei nach hinten überstreckt und der Mund durch Zug am Kinn geöffnet.

    • Schauen Sie in den Mund des Patienten und entfernen Sie mögliche Fremdkörper (z. B. Zahnprothese) und Erbrochenes.

    • Kontrollieren Sie laufend Herzschlag und Atmung: Positionieren Sie das Ohr über dem Mund der bewusstlosen Person und schauen Sie in Richtung Brustkorb. So können Sie feststellen, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Gleichzeitig nehmen Sie die Atemgeräusche wahr und spüren den Luftstrom.

    • Wenn Sie keine dieser Lebenszeichen wahrnehmen und es zu einem Atem- und Kreislaufstillstand kommt, muss der Patient/die Patientin wiederbelebt werden.

    Wiederbelebungsmaßnahmen

    Erste-Hilfe-Maßnahmen können über Leben und Tod entscheiden. Je schneller und fachkundiger die betroffene Person versorgt wird, desto besser sind die Behandlungsaussichten. Für Angehörige von Herzkranken empfiehlt es sich daher, ihre Kenntnisse aufzufrischen und Kurse zur Herz-Lungen-Wiederbelebung zu besuchen. Diese werden von ambulanten Rettungsdiensten angeboten.

    Eine Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen ist schon deshalb sinnvoll, weil das Erlernte praktisch geübt wird. Und auch, wenn man meint, sich noch an alles zu erinnern, lässt sich durch Kurse regelmäßig überprüfen, ob das Gelernte noch auf dem neuesten Stand ist. Denn die Handlungsempfehlungen für Ersthelfende werden regelmäßig an den aktuellen Wissensstand der Medizin angepasst. So werden beispielsweise Herzdruckmassage und Atemspende in einem Verhältnis von 30 zu zwei, und nicht mehr wie früher von 15 zu zwei oder mit noch häufigerer Beatmung empfohlen. Das bedeutet, dass zuerst 30 Mal der Brustkorb zusammengedrückt und erst dann zweimal von Mund zu Nase beatmet werden soll. Diese Wiederbelebungsmaßnahmen können sich Ersthelfende auch teilen: eine Person übernimmt die Herzdruckmassage, der andere die Beatmung.

  6. Rettungskräften/Notärzten beim Eintreffen Auskunft darüber erteilen…
    • welche Symptome der Patient/die Patientin aufweist

    • seit wann die Beschwerden andauern

    • welche Erkrankungen vorliegen, z. B. Diabetes, Bluthochdruck und Herzkrankheiten, und ob blutverdünnende Medikamente eingenommen werden