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Online-Coach Diabetes
Hypoglykämie: Gefahr der Unterzuckerung

So reagieren Sie bei einer Unterzuckerung richtig

Wenn Sie bei sich eine Unterzuckerung vermuten, achten Sie bitte auf Folgendes:
  • Die sofortige Einnahme von Traubenzucker oder Traubensaft mit ausreichend Flüssigkeit bringt Ihren Blutzuckerspiegel wieder in den grünen Bereich.
  • Sie können den Traubenzucker (Glucose) auch in Form eines Gels zu sich nehmen, das es portionsweise abgepackt zu kaufen gibt, z. B. auch als Sportlerbedarf (bitte die entsprechende Gebrauchsanweisung beachten). Lassen Sie sich diesbezüglich in Ihrer Apotheke beraten.
  • Auch Cola-Getränke oder Limonaden können in diesem Fall schnell helfen. Achten Sie bei erniedrigtem Blutzucker darauf, dass Sie kein Diät- bzw. Light-Getränk mit Süßstoff zu sich nehmen.
  • Nachdem Sie etwas gegessen oder getrunken haben, messen Sie Ihren Blutzucker, um zu überprüfen, ob er ausreichend angestiegen ist.
  • Essen Sie im Anschluss eine kohlenhydratreiche Mahlzeit (Kartoffeln, Reis oder Brot), um den Blutzuckerspiegel zu halten (in Abhängigkeit vom Blutzuckerwert mindestens 1 bis 2 BE). Bestimmen Sie jedoch vor und nach der Mahlzeit Ihren Blutzuckerwert.

Niedriger Blutzucker kann sehr plötzlich auftreten und dann ist schnelles Handeln sehr wichtig. Deshalb sollten Sie immer Traubenzucker oder eines der anderen genannten Nahrungsmittel bei sich haben.

Welche Gefahren eine nicht behandelte Unterzuckerung birgt und wie Sie langfristig vorbeugen können, zeigen wir Ihnen in unseren Vertiefungsthemen unten auf dieser Seite. Dort erfahren Sie auch, worauf Kraftfahrende im Falle einer Unterzuckerung achten müssen.

Vertiefungsthemen

Wird eine Unterzuckerung nicht behandelt, kann das schwerwiegende Folgen haben – von Krampfanfällen bis hin zur Bewusstlosigkeit (Koma). Darum ist es wichtig, bereits im Verdachtsfall rasch zu handeln.

  • Bei leichten Formen reichen Traubenzucker oder gesüßter Tee aus, um wieder fit zu werden. Falls Sie sich nicht selbst helfen können, sollten Menschen in Ihrer Umgebung darauf vorbereitet sein und wissen, was Sie jetzt benötigen.
    Sollten Sie bewusstlos sein, darf Ihnen unter keinen Umständen etwas eingeflößt werden. Es besteht immer die Gefahr der Erstickung.

  • Bei stärkerer Unterzuckerung sollte Ihr Umfeld Ihre Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 anrufen, bei Bewusstlosigkeit sofort die Notfallnummer 112

Ist der akute Notfall überstanden, gibt es aber nicht automatisch Entwarnung. Wenn die Unterzuckerung öfter auftritt oder auch nach einer einmaligen, nicht wahrgenommenen Unterzuckerung mit Ohnmacht, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arzt oder Ohrer Ärztin sprechen. In solchen Fällen ist außerdem eine Hypoglykämie-Schulung empfehlenswert. Kommt es immer wieder zu Unterzuckerungen, verschlechtert sich die individuelle Wahrnehmung der Symptome – ein gefährlicher Teufelskreis, der schließlich zu einem hypoglykämischen Schock (Schock durch Unterzuckerung) und Koma als lebensbedrohliche Notfälle führen kann. Dies passiert bei Menschen mit Typ-2-Diabetes jedoch nur selten.

Im Straßenverkehr kann eine Unterzuckerung, also eine Hypoglykämie, sehr gefährlich sein. Denn womöglich verlieren Sie dabei die Kontrolle über Ihr Fahrzeug.

Deshalb müssen Menschen mit Typ-2-Diabetes, die eine medikamentöse Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko – also Insulin oder Sulfonylharnstoffe – erhalten, eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung haben, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt, sie müssen die Anzeichen einer drohenden Unterzuckerung erkennen können. Bei Patientinnen und Patienten, die schon mehrfach eine Hypoglykämie hatten, kann diese Wahrnehmung beeinträchtigt sein. Außerdem müssen Verkehrsteilnehmende mit Unterzuckerungsrisiko entsprechend geschult und in der Lage sein, ihren Stoffwechsel selbst zu kontrollieren. Ist das der Fall, so gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis.

Messen Sie trotzdem immer vor Fahrtantritt Ihre Blutzuckerwerte und halten Sie schnell wirkende Kohlenhydrate, am besten Traubenzucker, griffbereit.

Liegt hingegen eine gestörte Hypoglykämiewahrnehmung vor oder gab es mehr als eine fremdhilfebedürftige Hypoglykämie in den letzten zwölf Monaten, kann die Fahreignung eingeschränkt sein. In der Regel besteht dann für drei Monate keine Fahreignung, bis die Stoffwechsellage wieder stabil und die Hypoglykämiewahrnehmung wieder sichergestellt ist. Dazu sind ein fachärztliches Gutachten und regelmäßige Kontrollen notwendig.

Eine Unterzuckerung lässt sich oft verhindern, etwa durch die bevorzugte Verordnung von Medikamenten mit geringem Hypoglykämie-Risiko sowie durch Schulungen zur Vorbeugung von Therapiefehlern. Bei erhöhtem Risiko für eine Unterzuckerung erfolgt eine engmaschige Kontrolle in der Arztpraxis, ergänzt durch Selbstmessungen. Eine spezielle „Hypoglykämie-Schulung“ unterstützt Sie außerdem mit Informationen und Tipps für den Alltag.